Mit der Anmeldung zu unseren Aus- und Fortbildungen stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LRVBW zu.
Teilnahmebedingungen
Die Aus- und Fortbildungsangebote des LRVBW als Veranstalter stehen grundsätzlich allen Personen ab 16 Jahren offen. Davon abweichende Altersbeschränkungen und weitere Zulassungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
Anmeldung
Die Termine, Ausschreibungen und Anmeldemöglichkeiten zu den Aus- und Fortbildungen sowie die Ordnung zur Qualifizierung finden Sie auf der Internetseite des LRVBW unter https://www.lrvbw.de/cms/home/bildung/aus__und_fortbildung/kursangebot.xhtml
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Verbandssoftware SAMS.
Mit der Anmeldung ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Teilnahmegebühr wird in der Regel zwei Wochen vor der Veranstaltung eingezogen.
Bei der Anmeldung von minderjährigen Teilnehmenden bestätigt der Meldende mit seiner Meldung das Einverständnis der Sorgeberechtigten.
Die Anmeldung wird vom LRVBW geprüft und bearbeitet. Zeitnah wird eine persönliche Anmeldebenachrichtigung verschickt. Mit dieser Anmeldebenachrichtigung bestätigt der LRVBW den Erhalt der Anmeldung und die Aufnahme in die Liste der potentiellen Teilnehmer/-innen. Damit ist keine Garantie verbunden, dass das Seminar tatsächlich stattfinden wird.
Die Seminare können aus wichtigen Gründen, wie zu wenige Anmeldungen oder Erkrankungen von Referenten, abgesagt werden. In diesem Fall wird so rechtzeitig wie möglich benachrichtigt. Erst wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist bzw. zum Meldeschluss, wird eine verbindliche Seminarbestätigung mit weiteren Detailinformationen verschickt. Sollte das Seminar nicht stattfinden, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Sind alle Plätze des Seminars bei Eingang der Anmeldung bereits belegt, wird die Anmeldung auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt. Dazu wird eine persönliche Benachrichtigung verschickt.
Sind mehr Bewerber/-innen als Seminarplätze vorhanden:
§ werden Anmeldungen von LRVBW-Mitgliedsvereinen gegenüber Nicht-Mitgliedsvereinen bevorzugt, wird ggf. die Gültigkeitsdauer der Lizenzen berücksichtigt.
§ werden pro Verein die Plätze zum Seminar begrenzt,
§ gilt die Reihenfolge nach Eingang der vollständigen Anmeldung
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende abzulehnen.
Ausbildungen
Die Nachweise zur Zulassung zur Ausbildung (Trainer C: Erste-Hilfe-Kurs, kann nachgereicht werden, Trainer B/A: Fortbildungen, müssen zum Meldeschluss vorliegen) sind der Anmeldung beizulegen.
Die Bestimmungen für die Zulassung zur Ausbildung sind der Ordnung zur Qualifizierung und der Ausschreibung zu entnehmen.
Fortbildungen
Die Fortbildungen verlängern, falls nicht gesondert ausgeschrieben, die Lizenzen von Trainer/-innen der ersten bis dritten Lizenzstufe. Für Fortbildungen, die lizenzbezogen angekündigt sind, können andere Trainer/-innen zugelassen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Bestimmungen zur Gültigkeit von Lizenzen und die Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen sind der Ordnung zur Qualifizierung zu entnehmen.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die Kosten für Seminar, Unterkunft und Verpflegung. Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. Die Teilnehmenden können auch in Mehrbettzimmern untergebracht werden. Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht nicht. Die Teilnehmenden übernehmen ihre Fahrtkosten selbst.
Die Unterkünfte bieten in der Regel neben der Mischkost auch ein vegetarisches Angebot für diejenigen, die dies angemeldet haben (nur für diejenigen!). Auf Unverträglichkeiten, Allergien oder weitere besondere Ernährungswünsche werden wir nicht eingehen können, dies liegt dann in der (auch finanziellen) Eigenverantwortung jedes einzelnen Teilnehmers.
Allgemein: Wir versuchen natürlich allen den Aufenthalt und den Lehrgang so angenehm wie möglich zu machen. Allerdings ist es ein Lehrgang: Sonderwünschen sind Grenzen gesetzt.
Bei „Problemkonten“ (unzureichende Angaben) erheben die Banken eine Bearbeitungsgebühr. Diese stellen wir den jeweiligen Teilnehmenden in Rechnung.
Die in der Ausschreibung genannten Teilnahmegebühren gelten ausschließlich für Mitglieder des LRVBW. Für alle anderen Teilnehmenden können gesonderte Teilnahmegebühren gemäß Ausschreibung gelten.
Stornierung
Die Stornierung muss schriftlich (per Post, in SAMS oder E-Mail) erfolgen. Bei Stornierungen bis zum Meldeschluss erheben wir keine Gebühren. Vom Meldeschluss bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 30% der Gebühren fällig, wenn kein Teilnehmer aus der Meldeliste nachrückt. Innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn und bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag fällig.
Bei krankheitsbedingten Stornierungen – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das spätestens bis zum ersten Seminartag bei uns eingegangen sein muss – wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zzgl. der entstandenen Ausfallkosten berechnet.
Es gelten zusätzlich die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Unterkünfte. Die Stornierungsfristen können bei einzelnen Veranstaltungen von den AGB abweichen. Bitte beachten Sie die Ausschreibung!
Haftung
Der LRVBW haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei seinen Veranstaltungen entstehen.
Veröffentlichung von Medien
Während der Seminare werden durch den LRVBW oder in seinem Auftrag Fotos sowie Ton- und Bildaufnahmen in den öffentlichen Bereichen der Veranstaltungsfläche angefertigt. Diese werden für die Berichterstattung on- und offline genutzt. Ist das Fotografieren oder Filmen nicht erwünscht, ist das bitte den anwesenden Fotografen mitzuteilen.
Urheberrecht und Seminarunterlagen
Das vom LRVBW oder Referenten/-in zur Verfügung gestellte Material unterliegt durchgängig dem Urheberrecht des Veranstalters oder Referenten/-in. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht erlaubnisfrei zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.
Die im Rahmen der Weiterbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Weitergabe von Seminarunterlagen ist nicht zugelassen.
Datenschutz und Ehrenkodex
Wir machen darauf aufmerksam, dass mit der Anmeldung das Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der eigenen, satzungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Ruderverbands erklärt wird.
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.
Einverständniserklärung Lizenzen
„Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom Verband verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB- Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personen- bezogenen Daten der Lizenzinhaber/-innen. Darüber wurde zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!“
Stand: Januar 2023